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Slide 18 MODERNE WOHNUNGEN MIT HISTORISCHEM FLAIR IN WUNDERSCHÖNER, RUHIGER LAGE VON VÖHRENBACH MIT UNVERBAUBAREM WEITBLICK. DENKMALIMMOBILIE MIT STEUERVORTEILEN
ATTRAKTIVE RENDITE MIT HOHEN STEUERVORTEILEN

Slide Das Gebäude des ehemaligen Luisenkrankenhauses fasziniert mit einer altehrwürdigen Aura. Im Jahr 1912 wurde das denkmalgeschützte Jugenstilhaus erbaut, das sich bis wenige Ausnahmen größtenteils im Originalzustand befindet. In den Jahren zwischen 1912 und 1984 wurde es als Krankenhaus genutzt, danach diente es als Pflegeheim. Namensgeberin für diese besondere Immobilie war im Übrigen die badische Großherzogin Luise.

Nach nunmehr 20 Jahren wird das architektonisch eindrucksvolle Haus mit seiner einzigartigen Hanglage und dem wunderschönen Talblick nun durch eine aufwändige Kernsanierung erneuert, bei welcher historische Elemente, die Außenfassade sowie ein Großteil der bestehenden Innenraumgestaltung erhalten bleiben.

Es entstehen 18 attraktive Wohnungen mit Flächen zwischen 20 qm und 96 qm. Bei diesem Bauvorhaben entsteht außergewöhnlicher Wohnraum, welcher von dem Zusammenspiel aus historischer Bausubstanz und moderner Gestaltung mit stilvoller Ausstattung profitiert. Hinzu kommt die ruhige Lage inmitten schöner Natur und der herrliche Ausblick, welchen die neuen Bewohner von ihren Terrassen und Balkonen täglich genießen können.
ZUHAUSE-GEFÜHL STILVOLL WOHNEN, MODERN LEBEN

Slide UNSER SERVICE FÜR DAS ABSOLUTE „ZUHAUSE-GEFÜHL“ SORGT EINE EIGENE HAUS- & MIETVEREWALTUNG. EBENSO PROFITIEREN BEWOHNER IM ALLTAG VOM HAUSMEISTER- UND REINIGUNGSSERVICE RUNDUMPAKET INFOS ANFORDERN

Slide Denkmalschutzimmobilien können eine lohnende Kapitalanlage darstellen. Nicht nur, dass der Gesellschaft ein schützenswertes Bauwerk erhalten bleibt, durch Steuersparmöglichkeiten erhöht sich die Rendite für Anleger, die die Immobilie vermieten. Der Staat fördert mit steuerlichen Abschreibungen die Erhaltung der Altbausubstanz.
STEUERN SPAREN MIT DENKMALIMMOBILIEN
WORIN LIEGEN DIE ZUSÄTZLICHEN STEUERVORTEILE FÜR DENKMALIMMOBILIEN?
Bei den Regelungen der Steuer ist zwischen Selbstnutzern und Kapitalanlegern zu unterscheiden. Anleger können den Sanierungsanteil vollständig in der Einkommensteuererklärung geltend machen, während Selbstnutzer von Denkmalimmobilien nur 90 % der Sanierungskosten abziehen dürfen. Als Kapitalanleger kann man die attraktiveren Steuervorteile nutzen. Wer eine Immobilie, die unter Denkmalschutz steht, erwirbt, kann in den ersten acht Jahren nach Kauf jeweils 9 % und in den folgenden vier Jahren jeweils sieben Prozent der Modernisierungs-/ und Renovierungskosten als Abschreibung ansetzen. Nach 12 Jahren sind damit die gesamten Wiederherstellungsaufwendungen für das Denkmal steuerlich abgeschrieben.

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